Reagieren Sie früh und gekonnt.
Die Sanierung in einem außergerichtlichen Verfahren beruht auf einer Einigung zwischen Unternehmen und Gläubigern, üblicherweise in Form eines schriftlichen Vergleichs. Voraussetzung hierfür ist, dass für die Durchführung genügend finanzielle Mittel bzw. Sicherheiten zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehen.

Vorteile eines außergerichtlichen Verfahrens.
Vorteile eines außergerichtlichen Verfahrens sind insbesondere i) die geringeren Kosten, da die Gerichts-, Verwaltungs- und Insolvenzverwalterkosten entfallen, ii) die Kontrolle über das Verfahren und iii) der Erhalt des Rechtsträgers. Hinzu kommt, dass der außergerichtliche Sanierungsversuch nicht öffentlich ist.
Nachteilig für das Vorhaben.
Mit Zunahme der Anzahl der in einen außergerichtlichen Vergleichsversuch einzubeziehenden Gläubiger, nimmt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen außergerichtlichen Vergleiches überproportional ab, da alle betroffenen Gläubiger dem außergerichtlichen Vergleich zustimmen müssen. Aus diesem Grund ist ein außergerichtlicher Sanierungsversuch nicht geeignet, wenn eine große Anzahl von Gläubigern und sehr heterogene Gläubigergruppen vorliegen.
Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, ist eine außergerichtliche Einigung innerhalb einer Frist von drei Wochen einzuholen, um die Insolvenzantragspflicht abzuwenden.

Um eine außergerichtliche Sanierung erfolgreich umzusetzen, müssen Sie also frühzeitig reagieren und erfahrene Sanierungsberater involvieren.