Ausgangslage
Eine Unternehmensgruppe bestehend aus seiner Holdinggesellschaft und zwei operativen Gesellschaften in Deutschland und Spanien war in finanzielle Schwierigkeiten geraten, nachdem Aufträge aus China infolge der Corona-Pandemie storniert und andere Aufträge in nur geringerem Umfang beauftragt wurden.
Die Buchhaltung erfolgte überwiegend über zwei Steuerberater – in Spanien und Deutschland. Ein monatliches Berichtswesen bestand lediglich aus einer BWA und Debitoren- und Kreditorenliste. Eine Konsolidierung der Gruppe fand nicht statt.
Auftrag
Wir wurden gebeten die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und der Unternehmensgruppe zu analysieren und zu prüfen, ob eine Sanierung mit dem StaRUG möglich ist.
Vorgehen
Wir haben die Summen- und Saldenlisten der Gesellschaften aufbereitet und mit Hilfe einer Software für die letzten 3 Geschäftsjahre und das laufende Geschäftsjahr einzeln und konsolidiert analysiert.
Zwischenergebnis: Nach der Analyse haben wir eine drohende Zahlungsunfähigkeit für die deutschen Gesellschaften festgestellt. Ursache der drohenden Zahlungsunfähigkeit waren hohe Finanzschulden bei Banken und mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Aufgrund der erwarteten Umsatzentwicklung in den nächsten Monaten war die Bedienung der Schulden zu den Fälligkeitszeitpunkten nach unserer Einschätzung überwiegend unwahrscheinlich.
Unser Auftrag wurde daraufhin erweitert. Wir wurden gebeten zu prüfen, ob ein Verfahren mittels StaRUG möglich ist. Nach Vorgesprächen mit dem Minderheitsgesellschafter und der Hausbank bestand hinsichtlich der Finanzierungspartner die grundsätzliche Bereitschaft ein StaRUG Verfahren zu begleiten. Bedingung war ein Restrukturierungsplan und eine finanzielle Beteiligung des Gesellschafters.
Nach Ausweitung unserer Tätigkeiten und Überprüfung der zusätzlich bereitgestellten Unterlagen mussten wir feststellen, dass die in der Buchhaltung erfassten Zahlungstermine nicht mit den vertraglich vereinbarten Terminen überstimmten und somit bereits die Zahlungsunfähigkeit eingetreten war. Die Voraussetzungen für ein StaRUG Verfahren lagen nicht mehr vor.
Ergebnis
Insolvenzantragstellung.