Ohne Planung ist die Unternehmenssteuerung wie eine Fahrt über das Meer ohne Kompass und Karte. Es kann gut gehen – muss aber nicht! Sicher, auch eine perfekte Unternehmensplanung garantiert keinen unternehmerischen Erfolg, aber eine gute Planung erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit.
Der Gesetzgeber fordert eine Unternehmensplanung für Aktiengesellschaften (§ 90 Abs. 1 Nr. 1 AktG, § 91 Abs. 2 AktG) und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 289 HGB) expressis verbis. Gesellschaften, die eine Handelsbilanz aufstellen müssen, sind ebenso nach § 252 HGB implizit zu einer Unternehmensplanung aufgerufen. Mit dem StaRUG wurde die Verpflichtung zur Planung nochmals kodifiziert.
Der Unternehmer sollte nicht planen, weil der Gesetzgeber es fordert und sich vor Haftungen zu schützen.
Sie als Unternehmer sollten eine Planung vornehmen, um
- das Unternehmen besser und effizienter zu steuern;
- das Unternehmen insgesamt erfolgreicher zu machen;
- bessere Kreditkonditionen zu erreichen oder
- Sie nicht vom Wettbewerb(er) überrascht werden.
Die Planung ermöglicht einen Soll-Ist-Vergleich und damit eine Überprüfung der gesetzten Ziele. Abweichungen können schneller festgestellt werden, Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Kein Techniker, Handwerker oder Ingenieur würde etwas bauen oder errichten, ohne einen fertigen Plan zu haben. Nur der Plan – das definierte Soll – ermöglicht Abweichungen frühzeitig festzustellen, zu korrigieren oder später aufzuzeigen, ob das Soll erreicht, übertroffen oder verfehlt wurde.
Die periodische Unternehmensplanung ist ein gutes Instrument, um sich mindestens einmal im Jahr systematisch und ganzheitlich mit der Zukunft des eigenen Unternehmens auseinanderzusetzen und das Erreichte zu hinterfragen. Die Planung baut auf den Erfolgen und Erfahrungen der vorangegangen und des aktuellen Geschäftsjahrs auf. Basis sind die Daten aus dem Rechnungswesen und Controlling. Aufbauend z.B. auf Analysen zum Marktumfeld und Wettbewerbern, neuer gesetzlicher Vorschriften oder technischer Entwicklungen wird zunächst eine qualitative Beurteilung der wahrscheinlichen Geschäftsentwicklung für die nächsten Geschäftsjahre entwickelt. Die qualitative Beurteilung wird dann in eine quantitative Planung umgesetzt. Parallel werden ggf. wichtige Einzelmaßnahmen wie Investitionen geplant. Die Planung kann auf Budget und Zielvorgaben heruntergebrochen werden und dient so als Steuerungsinstrument.
Die Unternehmensplanung und der Soll-Ist-Vergleich sind zusammen mit dem Jahresabschluss eine wichtige Grundlage für erfolgreiche Verhandlungen mit Kreditinstituten über Kredite und deren Konditionen. Mit Hilfe der Planung werden die Effekte geplanter Maßnahmen – z.B. Modernisierung einer Halle – für Adressaten der Planung transparent und eine positive Entscheidung von Kreditinstituten oder Gesellschaftern zu den geplanten Maßnahmen wahrscheinlicher.
Der Planungsumfang, -ablauf und -intensität sind natürlich abhängig von der Unternehmensgröße, dem Geschäftsmodell und dem Zweck der Planung. Für einen kleinen Handwerksbetrieb ist die Planung sicherlich weniger detailliert als für einen Betrieb mit 100 Mitarbeitern. Mit dem Einsatz einer guten Planungssoftware bleibt der Zeitaufwand auch überschaubar.